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   OVG Niedersachsen, 08.03.2010 - 1 ME 218/09   

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https://dejure.org/2010,4794
OVG Niedersachsen, 08.03.2010 - 1 ME 218/09 (https://dejure.org/2010,4794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2010 - 1 ME 218/09 (https://dejure.org/2010,4794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. März 2010 - 1 ME 218/09 (https://dejure.org/2010,4794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderungen an ein (bauordnungsrechtliches) Blitzschutzgutachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 3 NBauO; § 89 Abs. 1 NBauO
    Anforderungen an ein von einer Behörde einer bauaufsichtlichen Verfügung zu Grunde zu legendes Blitzschutzgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 20 Abs. 3; NBauO § 89 Abs. 1
    Anforderungen an ein von einer Behörde einer bauaufsichtlichen Verfügung zu Grunde zu legendes Blitzschutzgutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an ein Blitzschutzgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an ein von einer Behörde einer bauaufsichtlichen Verfügung zu Grunde zu legendes Blitzschutzgutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 596
  • BauR 2010, 1215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2010 - 1 ME 218/09
    Erst recht ist davon aber der Bürger betroffen, der sich insoweit nicht unmittelbar an Rechtsvorschriften messen lassen soll, sondern an nicht allgemein zugänglichen, kostenpflichtigen Hervorbringungen Dritter (vgl. zu diesem Themenkreis auch OVG Koblenz, Urt. v. 26.3.2009 - 8 C 10729/08.OVG -, NVwZ-RR 2009, 673).
  • VG Hannover, 01.10.2013 - 4 A 6569/12

    Dachfarbe; Farbton; örtliche Bauvorschrift

    Dazu kann sie auch einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählen und diesen zunächst gerichtlich bestätigen lassen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.03.2010, 1 ME 218/09, juris).
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